Baumschutzsatzungen: Wann darf ein Baum gefällt werden?

DSC_0041Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück selbst fällen?

Vielen Grundstückseigentümern ist nicht bewusst, dass es Regeln dafür gibt, wann und wie ein Baum gefällt darf. Für das Fällen eines Baumes müssen bestimmte Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein.

Wichtig ist:

• Fällarbeiten müssen zwischen dem 30. September und dem 1. März durchgeführt werden.

• Ab einer bestimmten Größe / einem bestimmten Umfang darf nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

• Es bedarf einer entsprechenden Ausrüstung und Schutzkleidung

• Für manche Bäume bedarf es einer Sondergenehmigung

Anfangs sollten Sie feststellen, ob der Baum gesund oder morsch ist bzw. fault. Es kann Komplikationen geben. Prüfen Sie, ob ausreichend Platz zu Verfügung steht, um den Baum fällen zu können. Bäume können großen Sach- und Personenschaden verursachen.

Woher bekomme ich eine Genehmigung?

Sie sollten sich mit der Aufgabe des Fällens nur auseinandersetzen, wenn Sie sich dies auch zutrauen. Zunächst einmal brauchen Sie die „Genehmigung zum Baumfällen“ vom zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, wenn Ihr Baum einen größeren Stammumfang als 80 cm aufweist und zwischen einem und einem Meter dreißig hoch ist. Dies ergibt sich aus der sogenannten Baumschutzverordnung.

Was ist eine Baumschutzverordnung?

Die Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung unterscheidet sich je nach Stadt und Gemeinde. Sie wird auch Gehölzschutzsatzung genannt. Sie schreibt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein privater Grundstückseigentümer Bäume auf seinem Grundstück fällen darf. Sie ist ein rechtliches Instrument und darf nicht missachtet werden. Sie dient auch zum Schutze des Stadtklimas und des Stadtbildes. Es ist ebenfalls festgelegt, ob ein Ersatz für den Baum gepflanzt werden muss. Der Bestand der ausgewachstenen Bäume soll stets geschützt werden. Es müssen sich häufig mehrere Behörden / Ämter wegen der Fällung eines einzelnen Baumes miteinander abstimmen, also sollte man sich vorher gut informieren. Es kann schließlich auch sein, dass Sie mit der Fällung Personen oder auch den Verkehr gefährden. Es ist also von Baum zu Baum eine Fallentscheidung ob Sie ihren Baum fällen dürfen.

Kann ich mich im Voraus informieren? Was gilt es noch zu beachten?

Im Internet finden Sie ausführliche Informationen darüber, welche Voraussetzungen zum Fällen eines Baumes gegeben sein müssen. Es ist möglich, dass Sie das Fällen Ihres Baumes schriftlich beantragen müssen. Die Fragestellung richtet sich nach Art und Größe des Baumes, wichtig ist auch die korrekte Angabe des Grundes. Je nach dem Grund, aus dem Sie den Baum fällen wollen, ist wieder ein anderes Amt dafür zuständig.

Welche Informationen werden im Allgemeinen für einen solchen Antrag benötigt?

  • Sie sollten Fotos des Baumes oder der zu fällenden Bäume beilegen.
  • Es muss eine detaillierte Begründung abgegeben werden, weshalb die Notwendigkeit zum Fällen des Baumes / der Bäume besteht.
  • Das Grundstück und seine Lage sollten exakt skizziert sein und die Lage des Baumes / der Bäume ebenfalls.
  • Die Art des Baumes, die Größe (Höhe; Stammumfang) müssen exakt angegeben werden.

So eine Antragsstellung kann Sie ca. 25 EUR kosten. Einen Baum ohne Genehmigung zu fällen kann jedoch wesentlich teurer werden, Geldstrafen bis ca. 50.000 EUR sind gegebenfalls möglich (Angabe ohne Gewähr).

4.7/5 - (48 votes)

About Schoenmakers

Schoenmakers - der Experte für Gebäudereinigung, Baumfällung sowie Grün- und Grauanlagen. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach.

No Comments

Leave a Comment